Wichtige Mitteilungen
Die EU-Kommission stärkt unsere Arbeit als Ihre freie Mehrmarken-Werkstatt!
Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission im Sinne der europäischen Verbraucher eine Verordnung erlassen, die die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt. In den rechtsverbindlichen Leitlinien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die Kommission dazu klar, dass der Fahrzeughersteller die mit dem Kauf des Fahrzeugs gegebenen Garantien nicht davon abhängig machen darf, dass Inspektions-, Instandsetzungs-, Wartungs-
und Servicearbeiten für das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden müssen. Gleichzeitig hat die EU-Kommission angekündigt, gegen die Kfz-Hersteller vorzugehen, die von ihren Kunden verlangen, dass die Fahrzeuge der jeweiligen Marke nur in den von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden dürfen.
Für Sie als Autofahrer bedeutet das: Sie können auch mit Ihrem Neuwagen im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Garantiezeitraum (z.B. bei KIA 7 Jahre, Hyundai 5 Jahre, Toyota, Honda, Suzuki, Nissan 3 Jahre) in Ihre freie Werkstatt gehen, ohne dass Sie im Falle eines Gewährleistungs-/ Garantiefalls Probleme mit dem Fahrzeughändler oder Hersteller bekommen.
Gut zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass Ihre freie Mehrmarken-Werkstatt Ihr Fahrzeug nach den Wartungs- und Reparaturrichtlinien des Herstellers wartet und repariert. Dabei kommen Teile in Erstausrüstungsqualität oder Originalteile zum Einsatz. So bleiben die Gewährleistung und Garantie des Herstellers voll erhalten.
Zu Ihrer Sicherheit dokumentieren wir den Service im Serviceheft des Fahrzeugs. Im Garantiefall haben Sie so den Nachweis, dass alle Arbeiten sorgfältig und fachmännisch erledigt worden sind.
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